Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LSG Urteil vom 11.03.1993 - L 1 Kr 671/90, L 1 Kr 641/90, L 1 Kr 669/90, L 1 Kr 725/90

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsweg zu den Arbeits- und zu den Sozialgerichten. Arbeitgeberanteile und -zuschüsse zu Ersatzkassenbeiträgen. betriebliche Übung. Gesamtzusage

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für Ansprüche auf Arbeitgeberanteile oder Arbeitgeberzuschüsse zu Ersatzkassenbeiträgen, die nicht auf §§ 405, 420 RVO a.F. gestützt werden (können), ist der Rechtsweg zu den Arbeits- und nicht zu den Sozialgerichten gegeben (Anschluß an Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4. Juni 1974 – GmS-OGB 2/73 = SozR 1500 § 51 Nr. 2 –).

2. Die Rechtsinstitute ‚betriebliche Übung’ und ‚Gesamtzusage’ unterscheiden sich lediglich in der Form des Erklärungsverhaltens (konkludente oder ausdrückliche Erklärung). Sowohl die faktische betriebliche Praxis, als auch ausdrückliche Erklärungen können daher Indiz und Auslegungskriterium für die maßgebliche Willenserklärung des Arbeitgebers sein.

3. Zahlt ein Arbeitgeber erhöhte Zuschüsse oder Anteile zu den Krankenversicherungsbeiträgen von Ersatzkassenmitgliedern im Hinblick auf eine zuvor erteilte, jedoch kollektiv gekündigte Zusage, so erfüllt dies den Tatbestand der betrieblichen Übung, von der sich der Arbeitgeber gegenüber bereits berechtigten Arbeitnehmern nur durch Änderung der Einzelarbeitsverhältnisse lösen kann.

 

Normenkette

SGG § 51 Abs. 1 Nr. 1, § 52 Abs. 2; RVO §§ 405, 420 a.F.; BGB § 242

 

Verfahrensgang

SG Frankfurt am Main (Urteil vom 20.02.1990; Aktenzeichen S-25/Kr-1414/87)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerinnen und Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1990 geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, den Klägerinnen und Klägern für die Zeit vom 1. Juli 1985 bis zum 31. Dezember 1988 unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Beitragszuschüsse oder Beitragsante...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Entgelttransparenz sicher umsetzen: Klares Grading-System
Klares Grading-System
Bild: Haufe Shop

Das Buch erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung der Richtlinie. Dazu bietet es Beispiele aus der Praxis sowie Bewertungen gängiger Gradingsysteme und berücksichtigt auch die betriebliche Mitbestimmung.


Sozialgerichtsgesetz / § 51 [Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit]
Sozialgerichtsgesetz / § 51 [Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit]

  (1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten   1. in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte,   2. ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren