Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschäftigungsanspruch. Freistellungsklausel. einstweilige Verfügung. Beschäftigung in der laufenden Kündigungsfrist. blue-pencil-test. AT-Angestellter. Beschäftigungsanspruch bei unwirksamer Freistellungsklausel. Freistellung ohne besondere Begründung
Leitsatz (redaktionell)
Die im Formulararbeitsvertrag eingeräumte Berechtigung, einen Arbeitnehmer ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen freizustellen, ist mit dem wesentlichen Grundgedanken des höchstrichterlich anerkannten Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers nicht vereinbar.
Normenkette
BGB § 307; ZPO §§ 935, 940; BGB § 611
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 31.01.2013; Aktenzeichen 20 Ga 191/12) |
Tenor
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Jan. 2013 - 20 Ga 191/12 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, den Verfügungskläger bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 31. Juli 2013 als Leiter Kartengeschäft Produktmanagement/Operations innerhalb des Geschäftsbereichs 5 zu beschäftigen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um das Recht des Verfügungsklägers (folgend: Kläger), nach betriebsbedingter und später auch verhaltensbedingter Kündigung bis zum Erreichen des Kündigungstermins tatsächlich beschäftigt zu werden.
Die Verfügungsbeklagte (folgend: Beklagte) ist eine Privatbank mit ca. 700 Mitarbeitern.
Der XX Jahre alte, verheiratete Kläger, der Unterhaltspflichten für 2 Kinder hat, ist im Betrieb der Beklagten seit 01. Juli 2009 als Leiter Kartengeschäft P...