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Hessisches LAG Urteil vom 19.05.1994 - 13 Sa 611/93

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Höhe des Urlaubsanspruchs nach dem BAT bei Ausscheiden wegen vorgezogenem Altersruhegeld

 

Leitsatz (redaktionell)

Beendet ein Angestellter des öffentlichen Dienstes das Arbeitsverhältnis, weil er vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen will, gilt für den Urlaubsanspruch nicht die besondere Regelung des BAT für das Ausscheiden durch Erreichen der Altersgrenze. Es verbleibt vielmehr bei der Zwölftelung des Urlaubsanspruches nach Beschäftigungsmonaten (§ 48 Abs 5 S 1 BAT).

Dies gilt unbeschadet des Umstandes, daß die Vorschrift des BAT (§ 60 BAT) über das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren nichtig ist.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 793/94.

 

Normenkette

BAT § 60; SGB VI § 41 Abs. 4; BAT § 48 Abs. 5 S. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 15.12.1992; Aktenzeichen 8 Ca 158/92)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 06.11.1995; Aktenzeichen 9 AZR 793/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442240

ZTR 1994, 469 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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