rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermietung von Wochenmarktstandplätzen als einheitliche steuerfreie Grundstücksvermietung
Leitsatz (redaktionell)
1. Die neben die Vermietung eines Wochenmarktstandplatzes tretenden sonstigen Leistungen (Organisation des Marktes, Reinigung des Marktplatzes) und Lieferungen (Strom) sind als Nebenleistungen anzusehen, die das Schicksal der Hauptleistung und damit deren Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12a UStG teilen.
2. Die private Nutzung von geleasten Betriebsfahrzeugen durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Normenkette
UStG § 4 Nr. 12a, § 1 Abs. 1 Nr. 3
Streitjahr(e)
1994, 1995, 1996, 1997, 1998
Nachgehend
Tatbestand
Strittig ist die Steuerfreiheit der von der Klägerin gegenüber Markthändlern erbrachten Leistungen sowie die Steuerbarkeit der privaten Nutzung von geleasten Kraftfahrzeugen durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.
Die Klägerin ist eine eingetragene Genossenschaft, die mit Satzung vom 22.10.1985 errichtet wurde. Ihre Geschäftstätigkeit besteht nach dem als Anlage K 1 vorgelegten Prospekt-Flyer (Bl. 22ff Gerichtsakte) darin, Wochenmärkte zu organisieren und durchzuführen. Nachdem die Kommunen der Klägerin im Wege der Sondernutzung oder auf mietvertraglicher Basis das zeitlich und räumlich begrenzte Verfügungsrecht über den jeweiligen Marktplatz für die Dauer des Wochenmarktes überlassen haben, schließt sie über ihre vor Ort tätigen Marktmeister mit den einzelnen Händlern mündlich sog. Marktverträge ab. Der Marktmeister kassiert im Laufe des Markttages die Standgebühr in bar und stellt den Marktteilnehmern hierüber eine Quittung aus (Bl. 229 Gerichtsakte). Durch den Abschluss des Marktvertrages wird der Markthändler zum Wochen...