Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkünfte eines Vertretungsapothekers aus Gewerbebetrieb
Leitsatz (amtlich)
Ein Apotheker, der zu Vertretungszwecken selbständig tätig ist ohne eine eigene Apotheke zu betreiben, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Normenkette
EStG §§ 15, 18 Abs. 1 Nrn. 1, 3, § 19; GewStG §§ 2, 6-7
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Tätigkeit des Klägers als Vertretungsapotheker als gewerblich i.S.d. § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) einzuordnen ist und der Gewinn daher der Gewerbesteuer unterliegt.
Der Kläger studierte Pharmazie und betrieb bis … eine eigene Apotheke, die er jedoch aus Altersgründen aufgab. Um seine Rente aufzubessern, nahm er für Apotheken Aushilfstätigkeiten in Form von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen wahr. Hierzu schloss er einen Rahmendienstvertrag mit der X GmbH (vgl. Bl. 19ff. Sonderakte Einsprüche) in dem auszugsweise folgendes geregelt ist:
§ 1 Aufgabenbereich
(1) Gegenstand des Unternehmens der X GmbH ist die Vermittlung von approbierten Apothekern [...] an Apotheken mit entsprechendem, jeweils befristetem Vertretungsbedarf. […].
(2) Der freie Mitarbeiter […] wird ab dem folgenden Datum als freiberuflicher Apotheker […] für das Unternehmen auf Anfrage tätig […].
(3) Er [..] erbringt seine [..] Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbständiger Unternehmer […]. Die Dienstleistung des freien Mitarbeiters […] besteht darin, als Approbierter […] den Vertretungsdienst in den jeweiligen Apotheken wahrzunehmen. Der entsprechende Vertretungsbedarf wird von den Apotheken jeweils im Vorfeld dem Unternehmen mitgeteilt. Das Unternehmen wird dann dem freien Mitarbeiter […] die Übernahme des angefragten Vertretungsdienstes anbieten, der […] i...