Entscheidungsstichwort (Thema)
Kfz.-Kosten von Behinderten bei Zuschuss zum behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs
Leitsatz (amtlich)
Wird ein Zuschuss zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs gewährt, so ist für die Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten als Werbungskosten für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte die AfA in der Weise zu ermitteln, dass der Zuschuss von der Summe aus den Anschaffungskosten des Fahrzeugs und den Umbaukosten abzuziehen ist.
Wenn der Steuerpflichtige eine vom Finanzamt für erforderlich erachtete Auskunft nicht erteilt, weil er eine abweichende Rechtsauffassung vertritt, nach der diese Auskunft nicht erforderlich wäre, ist das Finanzamt berechtigt, die Auskunft von Dritten einzuholen.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 2 S. 3, Abs. 1 S. 1 Nr. 7, § 6 Abs. 2 Sätze 1-3, Abs. 1 Nr. 1 S. 1; HGB § 255 Abs. 1; AO § 93 Abs. 1
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Anerkennung von Fahrtkosten wegen Behinderung.
Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger ist Funkelektroniker und hatte im Streitjahr 2004 Einkünfte aus zwei Gewerbebetrieben in Karlsruhe, sowie aus einer Beteiligung; sämtliche Einkünfte werden gesondert festgestellt. Die Klägerin war als Bilanzbuchhalterin nicht selbstständig tätig und bezog dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen. Beide Eheleute hatten zusammen negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt in M, S-Straße. Beide Kläger haben einen Grad der Behinderung von 100 % mit den Merkzeichen G, aG, H und RF.
In ihrer Einkommensteuererklärung für 2004 machten die Kläger außergewöhnliche Belastungen in Höhe von insgesamt 13.514 € geltend, darin enthalten Fahrzeugkosten von je 15.000 km pro Person. Bei den Fahrten der Klägerin zwischen ...