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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.08.2011 - 2 K 1277/10

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Auffälligkeiten beim „Chi-Quadrat-Test“ allein kein Grund, die Buchführung zu beanstanden

Leitsatz (amtlich)

1. Es ist nicht Sache des Klägers, darzulegen und zu dokumentieren, dass das von ihm eingesetzte Kassenprogramm Änderungen nicht zulasse. Das Finanzamt muss vielmehr den Nachweis erbringen, dass das Kassenprogramm Manipulationen ermöglicht.

2. Allein der Umstand, dass ein Chi-Quadrat-Test - eine statistische Methode des Vergleichs der festgestellten Ziffern mit deren theoretisch erwarteter Häufigkeit, basierend auf der Annahme, dass derjenige, der manipuliert, unbewusst bestimmte „Lieblingszahlen“ häufiger verwendet - eine 100%ige Manipulationswahrscheinlichkeit ergeben hat, rechtfertigt keine Zuschätzungen, wenn das häufigere Auftreten bestimmter Zahlen sich zwangsläufig aus der Preisgestaltung des Unternehmers ergibt.

Normenkette

AO § 90 Abs. 1; AO § 147 Abs. 1; AO § 158; AO § 162

Tatbestand

Streitig ist, ob die im Anschluss an eine die Streitjahre 2005 bis 2007 umfassende Außenprüfung vorgenommene Zuschätzung der Erlöse von jährlich 3.000,00 € rechtens ist.

Die 1958 geborene Klägerin betreibt im Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich in G einen Friseursalon; ihr 1951 geborener, mit ihr zur Einkommensteuer zusammen veranlagter Ehemann (Kläger wegen Einkommensteuer 2005 bis 2007) ist mit einem Jahresbruttoarbeitslohn (2007) von 11.816,00 € als Kraftfahrer bei einer AG in W angestellt.

Die in der Zeit vom 21. Januar bis 17. Februar 2009 bei der Klägerin für 2005 bis 2007 durchgeführte Außenprüfung bemängelte u.a., dass die Kassenbuchführung durch das Computer-Programm "Lexware" formell nicht ordnungsgemäß sei (Tz. 1.3 des Bp-Berichts vom 18. Februar 2009). Die Kassenbücher seien in Form von...

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      Leitsatz Es liegt nicht im Verantwortungsbereich des Steuerpflichten nachzuweisen, dass ein von ihm eingesetztes Kassenprogramm nachträgliche Änderungen verhindert. Dieser Nachweis ist durch das Finanzamt zu führen. Zudem kann eine Zuschätzung von ...

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