Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.08.1995 - 1 K 2134/93

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlasses von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 1978 bis 1981

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

 

Tatbestand

Der Streit geht um den Erlaß von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer.

Die Kläger sind Eheleute und Miteigentümer zu je 1/2 zweier Zweifamilienhäuser in …, die sie ab 1976 über … … an amerikanische Dienststellen steuerfrei vermietet hatten. Die umsatzsteuerliche Behandlung wurde streitig, nachdem die Kläger mit notarieller Urkunde vom 23. Dezember 1976 ihren drei Kindern ab 1. Januar 1977 einen Quotennießbrauch zu je 1/4 auf die Dauer von zehn Jahren an den Grundstücken bestellt hatten. Im Anschluß an einen Umsatzsteuerrechtsstreit für das Jahr 1977, der durch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. November 1982 6 K 403/80 (Bl. 111 USt-Akten III) rechtskräftig entschieden worden war, kam das Finanzamt zur Überzeugung, die Gemeinschaft der Kläger sei auch über den 1. Januar 1977 hinaus Unternehmer geblieben und habe in Höhe des ihr verbliebenen viertels der Mieteinnahmen steuerfreie Vermietungsumsätze ausgeführt sowie bezüglich des den Kindern eingeräumten Quotennießbrauchs einen steuerpflichtigen Verwendungseigenverbrauch bewirkt. Mit Umsatzsteuerbescheiden 1978 bis 1981 vom 13. Oktober 1983 (Bl. 137–143 USt-Akten III) setzte das Finanzamt Umsatzsteuern von 4.381,40 DM (1978), 4.372,– DM (1979), 4.400,65 DM (1980) und 3.355,10 DM (1981) fest. Der Einspruch, mit dem die Kläger ein Fortbestehen des Unternehmens „Grundstücksgemeinschaft Eheleute” bestritten, führte mit Einspruchsentscheidung vom 19. April 1984 (Bl. 181 USt-Akten III) zu einer Herabsetzung der Umsatzsteuer 1978–1980 auf 4.225,– (1978), 3.262,– DM (1979) und 4.343,– DM (1980), wahrend das Finanzamt hingegen di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    IFRS-Wissen auf Knopfdruck: Rechnungslegung nach IFRS
    Rechnungslegung nach IFRS online

    Testen Sie jetzt kostenlos den führenden IFRS-Kommentar für die Praxis. Über 100 Autor:innen, aktuelle Standards, Checklisten, Anwendungshinweise für die Praxis und IFRS/HGB-Synopse – alles in einer Datenbank. Kein Installationsaufwand. Direkt loslegen!


    BFH VII R 26/84 (NV)
    BFH VII R 26/84 (NV)

      Entscheidungsstichwort (Thema) Ermessenskontrolle bei Ablehnung eines erneut und verspätet beantragten Billigkeitserweises  Leitsatz (NV) 1. Werden zur Begründung eines erneuten Antrags auf Abgabenerstattung aus (sachlichen) Billigkeitsgründen lediglich ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren