rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Kindergeldanspruch bei auswärtiger Unterbringung des Kindes. Haushaltsaufnahme bei auswärtig untergebrachten Studenten. Kindergeldstreitigkeiten
Leitsatz (redaktionell)
Eine auswärtige Unterbringung des Kindes (z. B. zu Studienzwecken) steht einer „Haushaltsaufnahme” i.S.d. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG jedenfalls dann nicht entgegen, wenn ein regelmäßiger Aufenthalt in der Familienwohnung weiterhin möglich ist und auch praktiziert wird sowie zum Zeitpunkt des Beginns der auswärtigen Unterbringung bei prognostischer Betrachtung ein Rückkehrwille des Kindes in den Haushalt erkennbar ist
Normenkette
EStG § 64 Abs. 2 S. 1; EStG § 64 Abs. 1; EStG § 70 Abs. 2; EStG § 64 Abs. 3
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Bescheides, mit welchem dem Kläger Kindergeld für seinen Sohn bewilligt worden war.
Der Kläger beantragte am 3. Januar 1996 Kindergeld für seinen am 18. Februar 1974 geborenen Sohn J. P. sowie seine Tochter… und gab hierzu an, seine Ehe mit der leiblichen Mutter der Kinder, der Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens, sei im Jahre 1978 geschieden worden. Die Beigeladene beziehe seit der Scheidung fortlaufend von der Bezirksregierung … Kindergeld, sie wohne in … Sein Sohn studiere seit 1993 bis auf weiteres in … Psychologie. Beide Elternteile seien unterhaltspflichtig, wobei er mit 652,50 DM monatlich den größeren Anteil zu tragen habe. Nachdem die Beigeladene die Angaben des Klägers zur Höhe der Unterhaltszahlungen schriftlich bestätigt und die Bezirksregierung … unter dem 28. Februar 1996 mitgeteilt hätte, die Beigeladene habe bis März 1996 Kindergeld bezogen, bewilligte der Beklagte dem Kläger m...