rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Haftung des Mitgeschäftsführers einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH für Lohnsteuerschulden der KG trotz Berufung auf eine interne Aufgabenverteilung
Leitsatz (amtlich)
1. Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft (Grundsatz der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters). Diese kann durch eine lediglich mündlich vereinbarte interne Ressortverteilung nicht begrenzt werden. Eine solche Begrenzung der Verantwortlichkeit ist aber auch bei Vorliegen einer klaren vorweg getroffenen schriftlichen Zuständigkeitsvereinbarung nur solange möglich, als die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft keine Veranlassung zur Überprüfung gibt.
2. Hypothetische Kausalverläufe - hier Annahme einer insolvenzrechtlichen Anfechtung gedachter Steuerzahlungen - finden bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 69 AO keine Berücksichtigung.
Normenkette
AO § 34; AO § 69; AO § 191 Abs. 1; InsO § 130; GmbHG § 64
Tatbestand
Streitig ist, ob der Kläger als Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuern haftet.
Der Kläger war im Streitzeitraum (Januar bis März und September und Oktober 2010) Geschäftsführer der H Verwaltungs-GmbH in H (künftig: GmbH). Weiterer Geschäftsführer der GmbH war neben dem Kläger bis zum 06.09.2010 Herr H. Die GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der B GmbH & Co.KG in H (künftig: KG). Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Serienfertigung von Objektmöbeln (Schulmöbeln etc.).
Mit dem Eintritt in die Gesellschaft im Jahr 2009 wurde dem Kläger zugesichert, dass bestehende Lohnsteuerschulden mit persönlichen Einkommensteuererstattungen des damaligen Mitg...