Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Unionsrechtswidrigkeit von Nachzahlungszinsen
Leitsatz (amtlich)
Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen höherrangiges Unionsrecht.
Normenkette
AO § 223a
Tatbestand
Die Klägerin ist als Organträgerin verschiedener Tochtergesellschaften - Organgesellschaften - unternehmerisch tätig.
Die Umsatzsteuererklärung 2007, welche die Klägerin am 24. Februar 2009 beim Beklagten einreichte, veranlagte der Beklagte zunächst erklärungsgemäß. In Folge änderte der Beklagte die Umsatzsteuerfestsetzung 2007 mehrfach aus nicht streitgegenständlichen Gründen.
Aufgrund einer geplanten Umstellung auf einen globalen Kontenrahmen bat die Steuerabteilung der Klägerin im Februar 2011 den Beklagten, bei der nächsten Betriebsprüfung den Veranlagungszeitraum 2010, für den sie die Umsatzsteuererklärung 2010 am 13. Februar 2012 einreichte, mit einzubeziehen, da für die Zeiträume 2007 bis 2010 ein Altsystem eingerichtet werde, um die Daten für die Betriebsprüfung zu sichern und den Datenzugriff zu gewährleisten. Der Beklagte entsprach dem Antrag und ordnete am 16. Februar 2012 die Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 2007 - 2010 an, welche im September 2012 begann und im Mai 2018 endete.
Dabei wurde festgestellt, dass Umsatzsteuer aus den Niederlanden und anderen Mitgliedstaaten in Höhe von 1.298.487 € irrtümlich als inländische Vorsteuer erfasst worden sei und dass aus Lieferantenrechnungen der Firma M GmbH niederländische Vorsteuern in Höhe von 654.782 € zu Unrecht als deutsche Vorsteuern geltend gemacht worden seien. Bei der Tochtergesellschaft C GmbH fand ebenfalls eine Betriebsprüfung statt, bei der durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung … festgestellt wurde, dass in einem Konto Forderungen aus noch nicht...