Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer 1993 und 1994
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob die im Zusammenhang mit der Übertragung eines Grundstücks zwischen Angehörigen getroffenen Vereinbarungen einer dauernden Last und eines Mietverhältnisses steuerlich anzuerkennen sind.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Beide Kläger sind nichtselbständig tätig.
Mit notariellem Vertrag vom 02.08.1991 übertrug … der Vater des Klägers, an diesen das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück … Besitz, Nutzen und Lasten gingen auf den Übernehmer mit Wirkung vom 01.09.1991 über. Er verpflichtete sich, an seine Eltern als Gesamtberechtigte nach § 428 Bürgerliches Gesetzbuch –BGB– auf Lebensdauer des Längstlebenden (Vater geb. …1931, Mutter geb. … 1929) monatlich jeweils im voraus bis zum 05. eines jeden Monats einen Geldbetrag in Höhe von 950 DM als dauernde Last zu zahlen. Die monatlichen Zahlungen wurden durch Anbindung an den vom Statistischen Bundesamt festgestellten Preisindex aller privaten Haushalte in ihrem Wert und durch die Eintragung einer Reallast am Grundstück dinglich gesichert. Zugleich vereinbarten die Vertragsbeteiligten die Möglichkeit einer Anpassung der wiederkehrenden Leistungen nach § 323 Zivilprozeßordnung –ZPO–, wobei insoweit der Mindestbetrag auf 950 DM und der Höchstbetrag auf 1.200 DM monatlich festgelegt wurde. Im übrigen erfolgt die Überlassung nach dem Willen der Vertragsbeteiligten unentgeltlich; der Kläger hat sich jedoch den Wert der Vermögenszuwendung auf Pflichtteils- und Pflicht...