Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellung 1987, 1988 und 01.01.1989–19.06.1989
Nachgehend
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Es ist zu entscheiden, ob ein Miterbe als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte erzielt, d.h. ob eine einfache oder eine qualifizierte Nachfolgeklausel vereinbart worden ist.
Die zum 01.01.1977 gegründete Fa. … GmbH & Co. KG, die Beigeladene (Beigel.) zu 1., hatte folgende Gesellschafter:
- • als Komplementärin und Geschäftsführerin die Fa. … GmbH (GmbH),
- • als Kommanditisten den Ehemann der Klägerin (Klin.) … (G.H.) mit einer Hafteinlage i.H.v. 60.000 DM und dessen Bruder … (D.H.), den Beigel. zu 2., mit einer Hafteinlage i.H.v. 40.000 DM.
Eigentümer des Betriebsgrundstücks I. In … war G.H. G.H. starb am 19.03.1987. Der Gesellschaftsvertrag der Beigel. zu 1. vom 31.03.1977 enthält für den Fall des Todes eines Gesellschafters in § 14 Abs. 1 folgende Regelung: „Scheidet ein Gesellschafter durch Tod aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern ohne Liquidation unter Fortführung der Firma mit Aktiven und Passiven mit den Erben fortgesetzt.”
Am 06.09.1982 beurkundete der Notar … in … (URNr. 72/82) ein gemeinschaftliches Testament der Klin. und ihres Ehemannes G.H. Das Testament hat im wesentlichen folgenden Inhalt.
G.H. setzt die Klin. und den Beigel. zu 2. zu gleichanteiligen Erben mit folgender Teilungsanordnung ein:
- Der Beigel. zu 2. erhält die Geschäftsanteile an der GmbH und an der Beigel. zu 1.
- Ihm soll außerdem das Betriebsgrundstück II in … zu alleinigem Eigentum unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts zugunsten der Klin. übertragen werden.
- Das Nießbrauchsrecht soll mit der Auflage eingeräumt werden...