Entscheidungsstichwort (Thema)
Klageerhebung mittels E-mail
Leitsatz (redaktionell)
1) Dem Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 1 FGO wird nicht genügt, wenn es bei einer E-mail an einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz fehlt.
2) Die Eintragung einer monetären Beschränkung von 100 für den verwendeten Signaturschlüssel steht einer wirksamen Klageerhebung entgegen, da bereits mit Einreichung der Klage ein höherer Kostenvorschuss ausgelöst wird.
Normenkette
FGO § 64 Abs. 1, § 77a Abs. 1, § 52a; SiG § 7 Abs. 1 Nr. 7
Nachgehend
Tatbestand
I.
Zu entscheiden ist, ob die Klage innerhalb der Klagefrist wirksam erhoben wurde und – wenn ja – ob die angefochtenen Feststellungsbescheide aufzuheben sind und – wenn letzteres zu verneinen sein sollte – ob das Verfahren ggf. auszusetzen ist.
Die Kläger (Kl.) sind verheiratet und wurden vom Bekl. für die Jahre 1998 und 1999 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
Nach einer bei den Kl. durchgeführten, die Jahre 1996 bis 1999 betreffenden Betriebsprüfung erließ der Bekl. u.a. auch ESt-Bescheide für die Jahre 1998 und 1999, in denen er die ESt für 1998 (Bescheid vom 17.07.2002) und 1999 (Bescheid vom 14.08.2002) jeweils auf 0,00 EUR festsetzte. Auch die bisherigen ESt-Festsetzungen für die Jahre 1998 und 1999 hatten bereits jeweils auf 0,00 DM gelautet (1998: Bescheid vom 02.09.1999; 1999: Bescheid vom 29.11.2000).
Auf der Grundlage des ESt-Bescheides für 1998 vom 17.07.2002 stellte der Bekl. – unter gleichzeitiger Aufhebung des bisher bestehenden Vorbehalts der Nachprüfung – darüber hinaus mit Bescheid vom 01.08.2002 für den Kl. den verbleibenden Verlustabzug zur ESt zum 31.12.1998 auf … DM (bislang: … DM) und für die Klin. auf … DM (bislang: … DM) fest.
Bereits mit Beschei...