Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilabzugsverbot für Kosten der Erstellung eines Konzernabschlusses
Leitsatz (redaktionell)
Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses unterliegen dem Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG.
Normenkette
EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses nach § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur teilweise abzugsfähig sind.
Die Klägerin, deren einzig persönlich haftender Gesellschafter die N-Verwaltungs-GmbH ist, ist Alleingesellschafterin der E-GmbH. Weitere Tätigkeiten übt sie nicht aus.
Im Streitjahr 2017 wurde die Klägerin vom Bundesanzeiger aufgefordert, Konzernabschlüsse für die Jahre ab 2012 offenzulegen. Der Klägerin entstanden durch die Konzernabschlüsse im Streitjahr Kosten in Höhe von 102.408,87 EUR. Die Klägerin setzte diese Kosten in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie in der Gewerbesteuererklärung in voller Höhe als Betriebsausgaben an und wurde zunächst erklärungsgemäß unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt (Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG für 2017 vom 20.06.2018 sowie über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2017 vom 02.08.2018).
Im Rahmen einer bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, diese Kosten stellten Betriebsausgaben dar, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stünden, nämlich den Dividenden der E-GmbH oder einer etwaigen Veräußerung der Anteile. Auf den Betriebsprüfungsbericht vom 24.01.2019 wird für weite...