Entscheidungsstichwort (Thema)
Frage der Anwendung von § 25a UStG auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor innergemeinschaftl. erworben wurden (Vorlage an EuGH)
Leitsatz (redaktionell)
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 316 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass steuerpflichtige Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung auch auf die Lieferung von Kunstgegenständen anwenden können, die ihnen vom Urheber oder von dessen Rechtsnachfolger, bei denen es sich nicht um Personen i.S.v. Art. 314 MwStSystRL handelt, innergemeinschaftlich geliefert wurden? 2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Erfordert es Art. 322 Buchst. b MwStSystRL dem Wiederverkäufer das Recht auf Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb der Kunstgegenstände zu versagen, auch wenn es keine nationale Vorschrift gibt, die eine entsprechende Regelung enthält?
Normenkette
UStG § 15; MwStSystRL Art. 316 Abs. 1 Buchst. b, Art. 322 Buchst. b; UStG § 25a
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor innergemeinschaftlich erworben wurden.
Der Kläger ist Kunsthändler. Er betreibt Galerien in mehreren Städten. Er erklärte zu Beginn des Streitjahres 2014 gegenüber dem Beklagten, dem Finanzamt J, dass er die Differenzbesteuerung auf Kunstgegenstände anwende. Im Laufe des Jahres bezog er unter anderem Lieferungen von Künstlern, die im übrigen Unionsgebiet ansässig waren. Diese Lieferungen wurden von den Künstlern in ihren Ansässigkeitsstaaten jeweils als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei behandelt. Der Kläger versteuerte die innergemeinschaftlichen Erwerbe gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 13 a UStG mit dem ermäßigten St...