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FG München Urteil vom 08.08.2007 - 1 K 4873/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Wohnungseigentumsförderung für in Wochenendhausgebiet belegenes Gebäude

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein in einem Wochenendhausgebiet belegenes Grundstück ist auch dann nicht nach § 10e EStG begünstigt, wenn die Behörden die Nutzung als dauernde Wohnstätte dulden. Ohne Bedeutung ist, ob sich das Gebäude zu einer solchen Nutzung bautechnisch eignet.

 

Normenkette

EStG § 10e Abs. 1 S. 2; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

I.

Streitig ist, ob die Kläger für die Anschaffung eines Hauses einen Abzugsbetrag nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für die Streitjahre gültigen Fassung bei der Ermittlung des Einkommens abziehen dürfen.

Die Kläger werden vom Beklagten – dem Finanzamt (FA) – für die Streitjahre 1994 bis 2001 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.

Sie erwarben im Jahr 1994 zu je hälftigem Miteigentum ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude mit der Flurnummer xxx der Gemarkung xxx in xxx und nutzen es seit September 1994 zu eigenen Wohnzwecken. Im Grundbuch war das Grundstück eingetragen als „Wohnhaus, Garten”.

Für das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet, bestand seit 1971 ein Flächennutzungsplan, der dieses als Wochenend- und Ferienhausgebiet auswies. Im nachfolgenden Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans war das Gebiet ebenfalls als Wochenendbzw. Ferienhausgebiet gem. § 10 der Baunutzungsverordnung (BauNV; damals gültige Fassung) ausgewiesen. Die entsprechende Satzung der Gemeinde von 1973 war allerdings fehlerhaft. Der Bebauungsplan wurde erst im Dezember 1977 rechtsverbindlich. Allerdings erteilte das Landratsamt xxx dem damaligen Vorbesitzer wegen der Planungsreife bereits am 27. Mai 1975 eine Baugenehmigung zur Errichtung ei...

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