Entscheidungsstichwort (Thema)
Tarifierung einer Steckkarte (Expert-Pak) mit CD-Rom zur Bearbeitung von Musik
Leitsatz (redaktionell)
Ein elektrisch funktionierender Expert Pak, der aus einer mit einer Seriennummer versehenen PCIe DSP-Karte sowie einer CD-Rom mit einer Auswahl bestimmter PlugIns besteht (sog. Software-Bundle, mit dem ein bestimmtes Audiogerät virtuell dargestellt werden kann, z. B. Hall- oder Echoeffekte), ist nicht in die Unterposition 8473 3080, sondern in die Unterposition 8543 7090 99 KN in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17.10.2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl EG Nr. L 301/1 v. 31.10.2006) einzureihen, wenn der Expert Pak nicht nur zur Ausführung der Rechenoperationen, die zur Erzeugung eines bestimmten musikalischen Effekts erforderlich sind, dient, sondern wenn die Steckkarte (mit digitalem Signalprozessor sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückte gedruckte Schaltung mit PCIe-Kontaktflächenleiste und Frontblende, ohne weitere Ein- und Ausgänge) zusammen mit den Software PlugIns auch der Steuerung dieser musikalischen Effekte und damit der Entlastung des Host-PC dient.
Normenkette
KN Pos. 8473 UPos. 3080; KN Pos. 8543 UPos. 7090 99
Nachgehend
BFH (Urteil vom 13.12.2011; Aktenzeichen VII R 72/10)
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I.
Streitig ist die zollrechtliche Tarifierung einer Steckkarte mit CD-Rom, die zur Bearbeitung von Musik verwendet wird.
Mit Antrag vom 4. Januar 2007 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für die als „…” (Expert Pak) bezeichnete Ware und beg...