Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtigkeit eines Haftungsbescheides nach rechtskräftig beschlossenem Insolvenzplan
Leitsatz (redaktionell)
Haftungsbescheide für vorinsolvenzrechtliche Steuerforderungen sind nach Wirksamwerden eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans nichtig, wenn der Plan eine Ausschlussfrist für Nachzügler enthält, die das FA nicht ohne Verschulden hat verstreichen lassen.
Normenkette
InsO §§ 57, 254b, 259b; AO § 251 Abs. 2
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Nichtigkeit bzw. Rechtswidrigkeit eines Haftungs- und Nachforderungsbescheides über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Nachgang zu einem nach Genehmigung eines Insolvenzplans beendeten Insolvenzverfahren.
Die Klägerin firmierte seit 2002 als A AG und firmiert seit einer formwechselnden Umwandlung im Jahr 2018 unter A GmbH (Handelsregister des Amtsgerichts C HRB …). Die Geschäftsanschrift der AG lautete zunächst B-Straße …, … C; örtlich zuständiges Finanzamt war daher das Finanzamt C-1. Am 30.04.2015 wurde als neue Geschäftsanschrift im Handelsregister die Adresse D-Straße …, … C, eingetragen. Dadurch wurde der Beklagte örtlich zuständiges Finanzamt.
Am …11.2013 wurde über das Vermögen der Klägerin auf deren Antrag hin das Insolvenzverfahren eröffnet (AG C, Az. … IN …).
Am 05.02.2014 ging beim Finanzamt C-1 ein Schreiben des Beklagten vom 04.02.2014 ein, in dem mitgeteilt wurde, dass bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung angeordnet worden sei. Durchschriften der Prüfungsanordnung mit Datum vom selben Tage waren beigefügt.
Einem von der Klägerin als Insolvenzschuldnerin vorgelegten Insolvenzplan stimmten Gläubiger und Aktionäre im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 20.03.2014 mit den erforderlichen M...