rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungsbauförderung - Objektverbrauch durch Ausbau- und Erweiterungsmaßnahme
Leitsatz (redaktionell)
Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen können nur dann als ein Objekt i.S. des § 10e Abs. 2 EStG angesehen werden, wenn sie im Zuge einer einheitlichen Baumaßnahme durchgeführt werden. Eine einheitliche Baumaßnahme setzt voraus, dass die verschiedenen Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Rahmen einer einheitlichen Umgestaltung der bisherigen Wohnung zwecks Gewinnung zusätzlichen Wohnraums zeitlich zusammentreffen.
Normenkette
EStG § 10e
Tatbestand
Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Kläger für den Bau eines Wintergartens die Wohnungsbauförderung nach § 10 e Einkommensteuergesetz – EStG – geltend machen können.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1995 machten die Kläger für einen Dachgeschoßausbau in ihrem selbstgenutzten und in den Jahren 1987 bis 1994 ebenfalls nach § 10 e EStG geförderten Einfamilienhaus die Förderung nach § 10 e EStG geltend. Der Beklagte gewährte die Wohnungsbauförderung für dieses Zweitobjekt der Kläger antragsgemäß.
In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1997 beantragten die Kläger, die Bemessungsgrundlage für die Förderung nach § 10 e EStG um die Baukosten eines Wintergartens i.H. v. 56.609 DM zu erhöhen.
Im Einkommensteuerbescheid 1997 vom 15.03.1999 folgte der Beklagte diesem Antrag nicht.
Gegen diesen Bescheid legten die Kläger am 01.04.1999 Einspruch ein. Das Einspruchsverfahren verlief erfolglos. In der Einspruchsentscheidung vom 27.07.1999 vertrat der Beklagte weiterhin die Ansicht, daß die Kosten für den Wintergarten nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10 e EStG einbezogen werden könnten. Der Dachgesc...