Entscheidungsstichwort (Thema)
Zinsen und Grundsteuern für ein Objekt, dessen Erwerb teilweise eine vGA bewirkte, als weitere vGA
Leitsatz (redaktionell)
Das Halten eines Grundstücks, das gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form der verhinderten Vermögensmehrung, die sich aus den anteiligen Kosten (Zinsen auf den angemessenen Grundstückskaufpreis und Grundsteuern) zuzüglich eines Gewinnaufschlags zusammensetzt. Dagegen stellt der Teil des Zinsaufwands, der auf die Finanzierung eines überhöhten Kaufpreisanteils entfällt, keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
Normenkette
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Nachgehend
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Zahlung von Zinsen und Grundsteuern für ein Objekt, dessen Erwerb zum Teil zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führte, erneut eine vGA bewirkt.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr M. ist. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Durchführung von Dienstleistungen im …, die Erstellung und der Vertrieb von … und … sowie die Durchführung von Seminaren zu … und die Übernahme … …leistungen.
Im Dezember 0000 erwarben der Geschäftsführer und seine Ehefrau, die ebenfalls bei der Klägerin angestellt war, ein … qm großes Grundstück in der …Straße … in S. zu einem Preis von … DM. Auf dem Grundstück sollte ein Gebäude errichtet werden, in dem sowohl die Privatwohnung der Eheleute M. als auch die Betriebsräume der Klägerin untergebracht werden sollten. Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büro wurde im November 0000 abgelehnt. Das Grundstück ist derzeit unbebaut.
Des Weiteren ...