Entscheidungsstichwort (Thema)
Zurechnung der Unterbeteiligung des Ehegatten zum Anteil des Hauptbeteiligten
Leitsatz (redaktionell)
Wird mit dem Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen gleichzeitig ein zuvor vereinbartes Unterbeteiligungsverhältnis mit dem Ehegatten des Hauptbeteiligten wirksam, liegt bei Überschreiten der Wesentlichkeitsgrenze im Moment des Erwerbs durch den Hauptbeteiligten eine "wesentliche" Beteiligung vor, auch wenn nach dem Wirksamwerden des Unterbeteiligungsverhältnisses der Anteil des Hauptbeteiligten unter die Wesentlichkeitsgrenze absinkt. Dieser Durchgangserwerb genügt für die Annahme, dass der Hauptbeteiligte "wesentlich" beteiligt gewesen ist.
Normenkette
AO § 39; EStG § 17
Nachgehend
BFH (Urteil vom 26.01.2011; Aktenzeichen IX R 7/09)
Tatbestand
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2001 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Eheleute erzielten unter anderem Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Mit notariellem Vertrag vom 30.12.1998 veräußerte der Kläger seinen Geschäftsanteil an der U-GmbH mit Sitz in der Stadt O im Nennbetrag von 8.800,– DM an die X-GmbH mit Sitz in der Stadt O, die nach der Anteilsübertragung durch den Kläger im Besitz aller Anteile an der U-GmbH, deren Stammkapital insgesamt 58.800,– DM betrug, war. Laut Anteilsübertragungsvertrag wurde der Kaufpreis in das Vermögen der X-GmbH mit Sitz in der Stadt O zur Erhöhung der freien Kapitalrücklage eingelegt. Die Übertragung der Geschäftsanteile erfolgte zum gemeinen Wert der Anteile, der, im Hinblick auf eine im Jahr 1998 erfolgte Kapitalerhöhung bei der U-GmbH, mit 600 % des Nominalwerts festgelegt wurde und somit 52.800,- DM betrug.
Mit notariellem Vertrag vom 15.10.1999 erwarb der Kläger einen Anteil von 8.800,–/58.800,– (15 %) am Kapital der V-GmbH, damals noch ...