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FG Hamburg Urteil vom 26.02.2001 - II 718/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bürokostenzuschuss an Arbeitnehmer stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gewährter Bürokostenzuschuss stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn, keinen steuerfreien Auslagenersatz dar.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 50, §§ 8, 19

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 08.03.2006; Aktenzeichen IX R 76/01)

BFH (Urteil vom 08.03.2006; Aktenzeichen IX R 76/01)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Mietkostenzuschüsse für Büroräume von Außendienstmitarbeitern steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.

Die Klägerin ist die deutsche Vertriebsgesellschaft eines dänischen Herstellers von Heizkörpern und heizungstechnischen Zubehörteilen. Sie beschäftigte in den Streitjahren zwischen 38 und 44 Arbeitnehmer, davon ca. 19 angestellte Außendienstmitarbeiter. Mit diesen angestellten Reisenden schloss die Klägerin schriftliche Anstellungsverträge, wonach ihnen neben einem nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Grundgehalt und einer anfänglichen Garantieprovision eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wurde. Daneben stellte die Klägerin einen PKW auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, gewährte Reisespesen und verpflichtete sich arbeitsvertraglich dazu, monatlich einen "Büromietzuschuss" in Höhe von 200,- DM, in einigen Fällen auch 300,- DM zu bezahlen. Üblicherweise wurde bei Beginn des Anstellungsverhältnisses mündlich vereinbart, dass der Außendienstmitarbeiter einen geeigneten Arbeitsraum zur Verfügung haben müsse, um die von der Klägerin gestellten technischen Geräte, wie Telefax, Telefonanlage und PC mit Internet-Anschluss aufstellen, Modelle des Produktsortiments aufbewahren und gelegentlich Kunden empfangen zu können. Die ggf. vorhandene Ausstattung des Büroraumes wurde bei Bedarf a...

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