Entscheidungsstichwort (Thema)
Verluste aus selbstständig ausgeübter künstlerischer Tätigkeit nicht als Werbungskosten bei der nichtselbstständigen Tätigkeit abziehbar
Leitsatz (redaktionell)
Verluste aus selbstständig ausgeübter künstlerischer Tätigkeit können nicht steuermindernd als Werbungskosten bei der nichtselbstständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit berücksichtigt werden.
Normenkette
EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1
Nachgehend
Gründe
Gemäß § 90a Abs. 4 FGO wird von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe abgesehen. Es wird festgestellt, dass dem Gerichtsbescheid vom 2. 12. 1999 in vollem Umfang zu folgen ist. Aus den nachfolgenden Schriftsätzen der Beteiligten und in der mündlichen Verhandlung vom 19. 3. 2001 haben sich keine Aspekte ergeben, die zu einer Änderung des Tatbestandes und/oder Entscheidungsgründe führen.
Anmerkung:
Gerichtsbescheid vom 2.12.1999
Streitig ist, ob Verluste aus der selbstständigen Tätigkeit eines Künstlers steuermindernd zu berücksichtigen sind.
Der 1941 geborene, geschiedene Kläger ist ein an den Hochschulen Düsseldorf, Stuttgart und Hamburg ausgebildeter Maler und Grafiker. Er war als solcher durchgehend selbstständig tätig; darüber hinaus war er auch immer wieder über längere Zeiten im Angestellten-Verhältnis beschäftigt, z.B. bei der Durchführung künstlerischer Projekte oder bei der Führung - z.T. von ihm selbst mitbegründeter - kunstbezogener Vereine.
Seit 1984 erzielte der Kläger aus seiner selbstständigen Tätigkeit mit einer Ausnahme (1988: Gewinn 1.322 DM) nur Verluste, und zwar zwischen 9.777 DM (1987) und 28.495 DM (1992) pro Jahr; mit seiner nichtselbstständigen Tätigkeit erzielte er dagegen Überschüsse zwischen 4.838 DM (1990; zzgl. 16.244 DM Arbe...