Entscheidungsstichwort (Thema)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Leitsatz (amtlich)
Ein Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist Alleinerziehenden nicht zu gewähren, wenn diese eine Haushaltsgemeinschaft mit weiteren erwachsenen Kindern bilden, die in Abs. 2 Satz 1 nicht ausdrücklich als entlastungsunschädlich ausgenommen sind.
Die Begrenzung der Entlastungsunschädlichkeit auf Haushaltsgemeinschaften des Steuerpflichtigen nur mit bestimmten erwachsenen Kindern stellt keinen Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 GG dar.
Ein genereller Ausschluss erwachsener Kinder aus der Gruppe der entlastungsschädlichen „anderen volljährigen Personen“ im Sinne des § 24b Abs. 2 Satz 1 EStG verstieße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Normenkette
EStG § 24b; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über den Abzug eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG.
Die - vor dem Streitjahr verwitwete - Klägerin (-Kl-) bewohnt ein in ihrem Eigentum stehendes Haus. Neben der Kl wohnen in dem gemeinsamen Haushalt ihr im Streitjahr 28 Jahre alter Sohn A und ihre am ...1978 geborene, mithin im Streitjahr 26 Jahre alte, Tochter M. Alle drei Personen waren im Streitjahr in dem Haus der Kl durchgehend mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Der Sohn erzielt nach Abschluss einer Berufsausbildung seit etwa 10 Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Nach Angaben der Kl erzielt er hieraus im Jahr Einkünfte von etwa 33.000 Euro. Sein monatliches Nettoeinkommen beziffert er der Kl gegenüber nach deren Angaben zwischen 1.100 Euro bis 1.400 Euro. Der Kl stehen für den Sohn im Streitjahr ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG o...