Entscheidungsstichwort (Thema)
Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen
Leitsatz (redaktionell)
Auch ein Einzelunternehmer muss Unternehmerinitiative ausüben können, um gewerbliche Einkünfte zu erzielen.
Zur Abgrenzung von Gewerbebetrieb und Vermietungseinkünften bei der Vermietung von einzelnen Ferienwohnungen mit Einschaltung eines Feriendienstes.
Normenkette
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Abs. 1-2, § 21 Abs. 1
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Versagung von Sonderabschreibungen nach dem Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes vom 05.08.1971 (BGBl. I 1237 - ZRFG) für zwei Eigentumswohnungen in einer in A, X-Straße / Y-Weg, belegenen, 1989 errichteten Appartementhaus-Anlage. Diese umfasst 60 Wohneinheiten, verteilt auf drei Häuser. Etwa 80% der Appartements werden als Ferienwohnungen unter dem Namen "S" touristisch vermietet.
Die Kläger erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 05.03.1994 - vermittelt durch die Zeugin C... (C) - jeweils zu gleichen ideellen Anteilen die Eigentumswohnung Nr. 1 zum Kaufpreis von 200.000 DM zuzüglich 30.000 DM MWSt. Mit notariellem Kaufvertrag vom 12.11.1994 erwarb der Kläger zu alleinigem Eigentum die Eigentumswohnung Nr. 2 im selben Objekt für 170.000 DM.
Für beide Objekte schlossen die Kläger bzw. der Kläger alsbald nach dem Erwerb einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der von der Zeugin C betriebenen Firma C Ferienvermittlung (Fa.C). In diesen beiden - im Übrigen nicht ganz wortidentischen - Verträgen heißt es unter § 1:
"Der Auftraggeber betreibt in seinen Sondereigentumsräumen, bestehend aus einem Ferienapartment in dem Appartementhaus Wohnung Nr. ....(ist jeweils ausgefüllt)... ein Fremdenverkehrsgewerbe durch entgeltliche Beherbergung von ständig wechselnden Feriengäste...