Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Leitsatz (amtlich)
Ein USt-Vorauszahlungsbescheid wird zum Gegenstand eines anhängigen Einspruchsverfahrens gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Zustimmung zu einer USt-Voranmeldung.
CMR-Frachtbriefe sind regelmäßig keine ausreichenden Nachweise über die Versendung des Gegenstandes der Lieferung ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Ihre Funktion besteht vielmehr im Nachweis des Beförderungsvertrags und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer.
Ein Gutglaubensschutz im Sinne von § 6a Abs. 4 UStG ist erst zu prüfen, wenn der Unternehmer seinen Nacheispflichten nach §§ 17a ff UStDV nachgekommen ist.
Normenkette
AO § 168; AO § 365 Abs. 3; UStG § 6a; UStDV § 10 Abs. 1; UStDV § 17a
Nachgehend
BFH (Urteil vom 04.05.2011; Aktenzeichen XI R 10/09)
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Herabsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden soweit darin Umsatzsteuer für von ihr erklärte innergemeinschaftliche Lieferungen festgesetzt ist.
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Komplementärin ist Frau A, Kommanditistin Frau B. Die Klägerin war in der Vergangenheit im ...-Gewerbe und im Handel mit ... tätig. Seit Ende des Jahres 2004 war die Klägerin überwiegend als Großhandel mit Lebensmitteln, vorwiegend im Handel mit ... der Marke ... tätig. Die Klägerin bezog ihre Ware bei der Firma C GmbH, X-Straße in D. Die Ware wurde vorwiegend in verschiedene europäische Länder, wie Frankreich, Schweden, Luxemburg und die Niederlande weiterverkauft, zu einem kleinen Teil auch an inländische Abnehmer. Die Ware wurde von Spediteuren, die von den Abnehmern beauftragt worden waren, aus dem Lager in Hamburg abgeholt. Der jeweilige Fahrer quittierte auf dem CMR-Frachtbrief, die...