Entscheidungsstichwort (Thema)
Übertragung des Kinderfreibetrages
Leitsatz (redaktionell)
In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist die Übertragung des Kinderfreibetrages auf die Partnerin der Mutter nicht möglich, weil insoweit weder ein Pflegschaftsverhältnis i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht noch ein Stiefelternverhältnis angenommen werden kann (§ 32 Abs. 6 S. 6 EStG).
Die Nichtgewährung eines Kinderfreibetrages und Haushaltsfreibetrages an den alleinverdienenden Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist nicht verfassungswidrig.
Normenkette
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 S. 6
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages bei der Klägerin.
Die ledige Klägerin bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Sie lebt in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit ihrer Partnerin, der Beigeladenen. Die Klägerin und die Beigeladene beschlossen, gemeinsam Kinder aufzuziehen. Entsprechend diesem Lebensplan hat die Beigeladene am 29. 3. 1996 die Tochter A geboren, die durch Fremdinsemination gezeugt worden ist. In der Folgezeit hat sie ein weiteres, ebenfalls durch Fremdinsemination gezeugtes Kind geboren. Die biologischen Väter sind nicht festgestellt worden. Nach der Geburt des Kindes und auch im Streitjahr 1997 befand sich die Beigeladene im Erziehungsurlaub und bezog lediglich Kinder- und Erziehungsgeld. Im Übrigen kam die Klägerin für den Unterhalt der Beigeladenen und des Kindes A auf. Schriftliche oder notarielle Verträge über die Gewährung von Unterhaltsleistungen bestehen zwischen der Klägerin und der Beigeladenen nicht.
Mit Schreiben vom 23. 6. 1997 beantragten die Klägerin und d...