Entscheidungsstichwort (Thema)
Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung
Leitsatz (amtlich)
Schließt ein Steuerpflichtiger mit einem wirtschaftlich tätigen Geschäftspartner (keine Domizilgesellschaft) einen Kaufvertrag ab, so ist dieser Geschäftspartner bzgl. der Kaufpreisforderung Gläubiger und Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO.
Das gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Steuerpflichtigen anweist, die Zahlung an einen Dritten zu leisten. Denn auch in diesem Fall erlischt die Kaufpreisforderung durch die Zahlung, und die Zahlung fließt dem Geschäftspartner wirtschaftlich zu.
Normenkette
AO § 160; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 10
Tatbestand
Streitig ist, ob der Betriebsausgabenabzug für Zahlungen, die die Klägerin im Wesentlichen auf Schweizer Bankkonten geleistet hat, zu versagen ist bzw. ob diese Betriebsausgaben außerbilanziell hinzuzurechnen sind.
Die Klägerin betreibt ein Holzhandelsunternehmen und betätigt sich außerdem als Agentin beim Verkauf von Holz und Holzprodukten. Sie unterhielt in den Streitjahren u.a. Geschäftsbeziehungen zu zwei Holzhandelsunternehmen bzw. Holzproduzenten, die beide in der Republik Elfenbeinküste ansässig waren, nämlich der Firma Holz ... S.A. (im folgenden als H bezeichnet) und der Firma Compagnie ... S.A. (im folgenden als C bezeichnet). Generaldirektorin der H ist seit 1991 Frau B, mit der der Geschäftsführer der Klägerin, Herr R, seit 2005 verheiratet ist. Herr R ist zu 0,6 % an der H beteiligt.
Die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide für die Streitjahre ergingen zunächst entsprechend den durch die Klägerin eingereichten Erklärungen unter Zugrundelegung folgender zu versteuernder Einkommen bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb: 1999: DM 3.331.266 (Änderungsbescheide vom 03.09.2003), 2000: DM 3.773.256 (Änderungsbesc...