Entscheidungsstichwort (Thema)
Beweismaß bei der Feststellung einer Steuerhinterziehung - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Indizienbeweis, Zuordnung eines unter einer Referenznummer geführten anonymisierten Auslandskontos
Leitsatz (redaktionell)
- Bei nicht behebbaren Zweifeln ist die Feststellung einer Steuerhinterziehung mittels reduzierten Beweismaßes - mithin im Schätzungswege - nicht zulässig.
- Insoweit darf dem Steuerpflichtigen die Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht zum Vorwurf gemacht werden. Das gilt auch für die Verletzung sog. erweiterter Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO.
- Bei der Beweiswürdigung zur Zuordnung eines unter einer Referenznummer geführten Auslandskontos kann berücksichtigt werden, dass es über ein bloßes Bestreiten hinaus an jeglichem Vorbringen fehlt, das Anlass dafür geben könnte, die aus den Indizien gewonnene Überzeugung, dass es sich um eine Kontoverbindung des bestreitenden Steuerpflichtigen handelt, in Frage zu stellen.
- Eine Negativbescheinigung der ausländischen Bank des Inhalts, dass sie auf den Namen des Steuerpflichtigen kein Konto/Depot führt, schließt das Bestehen eines ihm zuzurechnenden anonymisierten Kontos nicht aus.
Normenkette
AO § 90 Abs. 2, §§ 162, 169 Abs. 2 S. 2, § 171 Abs. 5 S. 2, § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 1. Halbsatz
Streitjahr(e)
1991, 1992, 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin erzielte in den Streitjahren neben ihren Renteneinkünften Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.
Sie hatte fortlaufend Einkommensteuer- und Ve...