Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermietung eines Grundstücksanteils bei einer durch Maschinenverpachtung begründeten Betriebsaufspaltung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz (redaktionell)
Wird bei einer durch Maschinenverpachtung begründeten Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmen des Ehemannes und der von ihm beherrschten Betriebskapitalgesellschaft nachträglich ein Grundstück unmittelbar von der Ehegattengemeinschaft an das Betriebsunternehmen vermietet, so führt dessen Nutzung als wesentliche Betriebsgrundlage nur dann zur Zugehörigkeit des dem Ehemann zustehenden Grundstücksanteils zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens und damit zur Qualifikation der anteiligen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte, wenn die Grundstücksnutzung untrennbar mit der Maschinenvermietung verbunden und deshalb unmittelbar durch den Betrieb des Besitzunternehmens veranlasst ist.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1
Streitjahr(e)
1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Erfassung der Einkünfte des Klägers aus der Vermietung eines Grundstücksanteils als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als gewerbliche Einkünfte.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt eine Werkzeugmaschinenfabrik in Rechtsform der GmbH, an der er bis zum 31.12.1999 zu 100 v.H. und seit dem 1.1.2000 zu 80 v.H. beteiligt ist. Seit dem 1.1.1982 vermietet er der GmbH Maschinen, die wesentliche Betriebsgrundlagen bei der GmbH sind. Die Einkünfte aus der Vermietung der Maschinen erklärte er im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als gewerbliche Einkünfte. Seit 19...