Entscheidungsstichwort (Thema)
Entgeltanteil für steuerpflichtige sonstige Leistung bei privater Grundstücksveräußerung
Leitsatz (redaktionell)
1. Erhält der Eigentümer anlässlich der Veräußerung eines Privatgrundstücks eine Zahlung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt sowohl einen Ausgleich für die Aufgabe seiner Nachbarrechtsbehelfe gegen ein auf dem angrenzenden Grundstück geplantes Bauvorhaben darstellt als auch eine Zahlung für die Aufgabe der Substanz, so ist die Gegenleistung in ein Entgelt für die steuerfreie Grundstücksveräußerung und die steuerpflichtige sonstige Leistung aufzuteilen.
2. Für den auf die steuerfreie Grundstücksveräußerung entfallenden Teilbetrag ist der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Grundstück in der politischen Gemeinde zugrunde zu legen, wenn dieser den Verkehrswert des veräußerten Grundstücks übersteigt.
Normenkette
EStG § 22 Nr. 3 S. 1
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob der an den Kläger gezahlte Kaufpreis für die Veräußerung eines Grundstückes zum Teil eine Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) darstellt.
Der Kläger war Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in A, B-Straße Nr. (Flur xx, Flurstück xx) mit einer Flächengröße von xxxx m². Das Grundstück lag bauplanungsrechtlich im Außenbereich des Stadtgebietes A und war im Jahre 1933 mit dem Wohnhaus bebaut worden. Im Jahre 1958 wurde das Wohnhaus teilweise erweitert und eine Garage angebaut.
Der Kläger hatte das Grundstück im Jahre 1989 zu einem Kaufpreis von 115.000,-- DM erworben.
Im Jahr 1991 wurde ihm im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens die westlich an sein Grundstück angrenzende Parzelle Nr. xx mit einer Flächengröße von xxxx m² gegen Za...