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FG Düsseldorf Urteil vom 18.06.2007 - 17 K 923/05 F

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitunternehmerstatus bei minimaler Beteiligung an GmbH & Co KG nicht missbräuchlich

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Beteiligt sich der Hauptdarlehensgeber in geringem Umfang als Kommanditist an einer ausschließlich eigenen, Grundbesitz verwaltenden, GmbH & Co KG, sind die von ihm erzielten Kapitalerträge als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen und, soweit sie auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallen, nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freizustellen.
  2. Die steuerliche Anerkennung der Mitunternehmerstellung eines Darlehensgebers ist nicht von einer absoluten oder relativen Mindestbeteiligung abhängig und kann daher nicht wegen Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts versagt werden.
 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GewStG §§ 7, 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 2; AO § 42 Abs. 1

 

Streitjahr(e)

1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin in den Streitjahren 1993 bis 2003 Mitunternehmerin der Beigeladenen, der A GmbH & Co.KG, war.

Die Beigeladene wurde durch Vertrag vom … zwischen der A GmbH als Komplementärin und B als Kommanditist mit einer Einlage von … DM gegründet. Ihr Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden, insbesondere der Erwerb und die Vermietung eines Verwaltungsgebäudes in M und dessen langfristige Vermietung im Rahmen eines Immobilien-Leasingvertrages.

Die Beigeladene vermietete das noch zu erwerbende mit einem Verwaltungs- und Bürogebäude bebaute Grundstück in M im Jahr 1993 durch Leasingvertrag auf die Gesamtmietzeit von 30 Jahren an die C GmbH. Die C GmbH untervermietete das Grundstück durch Leasingvertrag für den gleichen Zeitraum an die D AG. Di...

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