Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitunternehmerstatus bei minimaler Beteiligung an GmbH & Co KG nicht missbräuchlich
Leitsatz (redaktionell)
- Beteiligt sich der Hauptdarlehensgeber in geringem Umfang als Kommanditist an einer ausschließlich eigenen, Grundbesitz verwaltenden, GmbH & Co KG, sind die von ihm erzielten Kapitalerträge als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen und, soweit sie auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallen, nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freizustellen.
- Die steuerliche Anerkennung der Mitunternehmerstellung eines Darlehensgebers ist nicht von einer absoluten oder relativen Mindestbeteiligung abhängig und kann daher nicht wegen Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts versagt werden.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GewStG §§ 7, 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 2; AO § 42 Abs. 1
Streitjahr(e)
1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin in den Streitjahren 1993 bis 2003 Mitunternehmerin der Beigeladenen, der A GmbH & Co.KG, war.
Die Beigeladene wurde durch Vertrag vom … zwischen der A GmbH als Komplementärin und B als Kommanditist mit einer Einlage von … DM gegründet. Ihr Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden, insbesondere der Erwerb und die Vermietung eines Verwaltungsgebäudes in M und dessen langfristige Vermietung im Rahmen eines Immobilien-Leasingvertrages.
Die Beigeladene vermietete das noch zu erwerbende mit einem Verwaltungs- und Bürogebäude bebaute Grundstück in M im Jahr 1993 durch Leasingvertrag auf die Gesamtmietzeit von 30 Jahren an die C GmbH. Die C GmbH untervermietete das Grundstück durch Leasingvertrag für den gleichen Zeitraum an die D AG. Di...