Entscheidungsstichwort (Thema)
Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche – Werthaltigkeit der Pensionsanwartschaft
Leitsatz (redaktionell)
Bei dem Verzicht auf die verfallbaren Pensionszusagen für die Gesellschafter-Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft unter gleichzeitiger Aufhebung der Arbeitsverhältnisse sind die damit verbundenen Einlagen mangels Werthaltigkeit der Pensionsanwartschaften mit einem Teilwert von 0 EUR zu bewerten und ein Gewinn in Höhe der Pensionsrückstellungen auszuweisen.
Normenkette
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1; BetrAVG § 1
Streitjahr(e)
2001
Tatbestand
Streitig ist, ob der Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche eine gewinnmindernde Einlage der verzichtenden Gesellschafter darstellt.
Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom „3. Quartal”.1992 gegründet und unterhielt im Streitjahr ein Unternehmen zur Abwicklung von Medienaufträgen und Werbeproduktionen. Gesellschafter der Klägerin waren Frau „L”, Herr „T” sowie Herr „S” zu gleichen Teilen.
Den sämtlich zu Geschäftsführern bestellten Gesellschaftern der Klägerin wurden mit Vereinbarung vom 20.11.1993 ab dem 01.12.1993 Pensionszusagen erteilt, durch die ihnen jeweils eine Altersrente von monatlich 3.000,00 DM nach Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt worden war. Bei einem Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls sollten die §§ 1 und 2 des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung – BetrAVG – angewendet werden.
Mit Vertrag vom „3. Quartal”.2002 veräußerten die Gesellschafter ihre Anteile an Herrn „F”. Gleichzeitig wurde unter § 6 „Gewährleistungen der Verkäufer” der Vereinbarung unter I. Nr. 1 Buchstabe g (6) Folgendes vereinbart:
„...Die Parteien sind sich einig, dass die den Verkäufern erteilten Pensionszusagen nicht den Bestimmungen des BetrAVG unterfallen...