vorläufig nicht rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Entscheidungsstichwort (Thema)
Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell – Übergang eines Gesellschaftsanteils auf die verbleibenden Gesellschafter
Leitsatz (redaktionell)
- Bei sog. Managermodellen einer WP/StB-GmbH führt die durch den Poolvertrag der Gesellschafter vorgeschriebene Veräußerung des Geschäftsanteils eines ausscheidenden Berufsträgers zum Nennwert an einen Treuhänder, der den Geschäftsanteil wiederum zum Nennwert an einen neu eintretenden Gesellschafter übertragen wird, nicht zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Bereicherung der verbleibenden Gesellschafter, da es mangels Realisierbarkeit eines über den Nennwert des Geschäftsanteils hinausgehenden Wertes an einem Übergang der Vermögenssubstanz auf diese fehlt.
- § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG ist nicht auf die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils anwendbar.
- Der von dem Pooltreuhänder erworbene Geschäftsanteil kann den verbleibenden Gesellschaftern nicht nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß § 39 Abs. 2 AO zugerechnet werden.
Normenkette
ErbStG § 7 Abs. 7 S. 1; AO § 39 Abs. 2
Nachgehend
BFH (Urteil vom 06.05.2020; Aktenzeichen II R 34/17)
Tatbestand
Der Kläger ist Wirtschaftsprüfer. Er war seit dem 1. Juli 1988 Gesellschafter der W GmbH. Nach § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der W GmbH vom 30. Juni 2004 konnten Gesellschafter nur Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberater, Rechtsanwälte und sonstige Personen sein, die nach dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) als Geschäftsführer zugelassen werden konnten.
Neben dem Gesellschaftsvertrag hatten die Gesellschafter der W GmbH, die Geschäftsanteile von jeweils 50.000 € hielten, einen notar...