rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermietung eines im Inland fest eingebauten Flugsimulators an eine ausländische Fluggesellschaft im Inland steuerbar und steuerpflichtig
Leitsatz (redaktionell)
Mit der Vermietung eines als Betriebsvorrichtung zu qualifizierenden Flugsimulators, der in einer hierfür vorgesehenen inländischen Halle an ausländische Fluggesellschaften überlassen wird und fest mit dem Hallenboden verbunden ist, wird eine einheitliche steuerpflichtige Leistung am Belegenheitsort des Grundstücks erbracht.
Normenkette
UStG § 3a Abs. 2 Nr. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a, § 4 Nr. 12 S. 2; BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 94-95, 97
Streitjahr(e)
1994, 1995, 1997
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Vermietung eines auf dem Gelände des Flughafens A-Stadt installierten Flugsimulators an ausländische Fluggesellschaften im Inland umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Aus- und Weiterbildung von Piloten an Flugsimulatoren, die Ausbildung von Personen im luftfahrttechnischen Bereich sowie die Vermietung von Räumlichkeiten.
Im Jahr 1990 hatte die Klägerin einen Flugsimulator zum Preis von ca. 12,2 Mio. US$ erworben und diesen in der Folgezeit in einer Halle auf dem Gelände des Flughafens A-Stadt aufgestellt und betrieben. Die Halle und weitere Gebäude waren zuvor von der Klägerin auf einem Gelände errichtet worden, an dem sie ein Erbbaurecht besitzt.
Der Flugsimulator wurde auf dem Boden der Halle verschraubt. Zur Innenausstattung der Halle gehörte eine Galerie, an die eine abmontierbare Metallgangway befestigt wurde, um den Simulator zu betreten. Die Halle verfügt über ein hin...