Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Urteil vom 13.02.2008 - 2 K 2222/07 StB

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen hoher Steuerschulden

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Vermutung einer Gefährdung von Mandanteninteressen kann nicht dadurch widerlegt werden, dass ein aufgrund hoher Steuerschulden in Vermögensverfall geratener Steuerberater nur noch als Angestellter einer Steuerberatungs-GmbH tätig wird.
  2. Die Rechtsprechung des BGH zum Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen durch einen in Vermögensverfall geratenen angestellten Anwalt (Beschluss vom 25.06.2007 AnwZ (B) 191/05, NJW 2007, 2924) kann jedenfalls dann nicht auf einen Steuerberater mit hohen Steuerschulden übertragen werden, wenn dieser nicht Mitglied einer ihn vom Umgang mit Mandantengeldern ausschließenden größeren Sozietät ist und den für eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse erforderlichen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung noch nicht gestellt hat.
  3. Bedenken gegen die Übertragbarkeit der BGH-Rechtsprechung ergeben sich im Übrigen daraus, dass der Handlungsrahmen eines Steuerberaters mit hohen Steuerschulden gegenüber der Finanzverwaltung eingeschränkt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 08.02.2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).
  4. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG stellt keine gemeinschaftsrechtswidrige Diskriminierung deutscher Steuerberater dar.
 

Normenkette

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4, § 57 Abs. 1; RL 2006/123/EG Art. 9 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 14 Nr. 5, Art. 15

 

Streitjahr(e)

2006

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 12.06.2008; Aktenzeichen VII B 61/08)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht die Bestellung des Klägers als Steuerberater gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) widerrufen hat.

Der Beklagte erhielt im Dezember 2006 eine Mitteilung der Oberfinanzdirekti...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Steuerberatungsgesetz / § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung
    Steuerberatungsgesetz / § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung

      (1)[1] 1Die Bestellung ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Bestellung hätte versagt werden müssen. 2Von der Rücknahme der Bestellung kann abgesehen werden, wenn die Gründe, aus ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren