Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG
Leitsatz (redaktionell)
Die gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Gewinne aus der Veräußerung der Aktien sind mit den damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Verlusten aus Termingeschäften zu verrechnen, wenn beide Geschäfte aufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der verfolgten Zielsetzung auf besondere Weise miteinander verbunden sind und es sich bei den realisierten Verlusten deshalb um Veräußerungskosten handelt.
Normenkette
KStG § 8b Abs. 2 Sätze 1-2; EStG § 15 Abs. 4
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin ist als „...” unternehmerisch tätig. Alleingesellschafter und zugleich Geschäftsführer ist Herr „L”.
Im Rahmen einer Außenprüfung für 2002 bis 2005 stellte der Prüfer unter anderem fest, dass die Klägerin im Jahr 2005 verschiedene Aktiengeschäfte und Termingeschäfte auf Aktien und Zertifikate getätigt hatte. Die von der Klägerin hierbei gewählte Anlagestruktur stellte sich wie folgt dar:
Die Klägerin erwarb über die Börse Aktien einer bestimmten Gesellschaft. Zugleich schloss sie mit der „E-Bank” ein Termingeschäft des Inhalts ab, dass zu einem festgelegten Zeitpunkt eben diese Anzahl Aktien zu einem festgelegten Kurs an die „E-Bank” geliefert wurden. Dieser Rücknahmekurs lag über dem derzeit aktuellen Börsenkurs, verringerte sich aber, falls der Börsenkurs während der Laufzeit des Termingeschäfts zu irgendeinem Zeitpunkt eine gewisse Schwelle überschritten hätte. Wahlweise war es der Klägerin gestattet, zum festgelegten Termin statt der Aktien ein Aktienzertifikat zu liefern, dessen Börsenpreis mit dem Preis der Aktie der Aktiengesellschaft zu jedem Z...