Entscheidungsstichwort (Thema)
Umfang der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflicht bei mittelbarem Anteilserwerb an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft
Leitsatz (redaktionell)
- Der mittelbare Erwerb sämtlicher Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft über eine Beteiligungskette zwischengeschalteter Gesellschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer.
- Im Falle der Aufeinanderfolge von grunderwerbsteuerlichen Ergänzungs- und Haupttatbeständen setzt eine Begrenzung der Steuererhebung auf den Unterschiedsbetrag der Bemessungsgrundlage die Identität des Erwerbers voraus. Dies gilt auch bei Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns.
- Die den Anlauf der Festsetzungsverjährung hemmende Anzeigepflicht bei Übertragung von 95% der Anteile an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft besteht auch bei mittelbarem Erwerb über zwischengeschaltete Gesellschaften.
Normenkette
GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 6 S. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 6, § 20 Abs. 1 Nrn. 2-3, Abs. 2; AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 1, 2 Nr. 1
Streitjahr(e)
1995
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin ist eine niederländische Kapitalgesellschaft. Sie ist, genauso wie die „As”, eine 100%tige Tochtergesellschaft der britischen börsennotierten Gesellschaft, „Am”, welche weltweit in der Baustoffproduktion tätig ist.
Mit Vertrag vom 14.06.1995 erwarb die Klägerin von ihrer Schwestergesellschaft („As”) sämtliche Anteile an der „A-Beteiligungs-GmbH”, die wiederum mittelbar, d. h. über die „S-Verwaltungs-GmbH”, an der grundbesitzhaltenden „S-GmbH” mit Sitz in „E-Stadt” beteiligt war.
Nach Anhörung der Klägerin erließ der Beklagte gegen diese als Erwerberin am 13.03.2000 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuer...