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FG Düsseldorf Urteil vom 03.09.2019 - 6 K 3315/17 K,G

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Konkurrentenklage: Zweckbetriebsschädliche Gewinnerzielungsabsicht – Maßstab des Finanzierungsbedarfs für gemeinnützige Tätigkeit – Prinzip der Kostendeckung – Abfärbung durch gemeinsamen Marktauftritt mit gewerblicher Tochtergesellschaft

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Werden in drei aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen jeweils Gewinne erwirtschaftet, die den konkreten Finanzierungsbedarf der Körperschaft erheblich übersteigen, und unternimmt diese keine Maßnahmen, sich nachhaltig am Prinzip der Kostendeckung zu orientieren, liegt darin ein gewichtiges Indiz dafür, dass kein steuerbefreiter Zweckbetrieb i.S.d. § 65 AO liegt vorliegt.
  2. Wirkt die den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhaltende Körperschaft mit einer gewerblichen Tochtergesellschaft zusammen, um im Rahmen eines gemeinsamen Marktauftritts ein komplexes Leistungspaket anzubieten, färbt die Gewerblichkeit der Tochtergesellschaft auf deren Mutter ab, so dass diese allein deshalb nicht gemeinnützig sein kann.
 

Normenkette

AO §§ 14, 52 Nr. 9, § 64 Abs. 1, § 65 Nr. 1, § 66 Abs. 3 S. 1, § 68 Nr. 3; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 2; GewStG § 3 Nr. 6 S. 2

 

Streitjahr(e)

2012, 2013

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.08.2022; Aktenzeichen V R 49/19)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte aufgrund einer Konkurrentenklage verpflichtet ist, den von der Beigeladenen betriebenen Geschäftsbetrieb X nicht mehr als steuerbefreiten Zweckbetrieb im Sinne des § 65 Abgabenordnung (AO) zu behandeln, sondern den Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb X bei der Körperschaftsteuerfestsetzung und der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für 2012 und 2013 zu berücksichtigen.

Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen und betreibt den Geschäftsbetrieb X.

Gegenstand des Unternehmens der Beigeladenen ist gemäß dem...

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