Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründung des Auswahlermessens bei Haftungsinanspruchnahme von GbR-Gesellschaftern allein wegen ihrer Gesellschafterstellung nicht erforderlich. Haftung. (Aussetzung der Vollziehung)
Leitsatz (redaktionell)
Werden beide Gesellschafter einer gewerblich tätigen GbR allein wegen ihrer Gesellschafterstellung für die Steuerschulden der GbR gleichmäßig als Haftungsschuldner herangezogen, bedarf es keiner besonderen Begründung des Auswahlermessens in dem Haftungsbescheid. In diesem Fall kommt es auf lediglich das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern betreffende Vereinbarungen ebenso wie auf den verschiedenen Umfang der gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten der Gesellschafter oder die Beherrschung der Gesellschaft durch nur einen der Gesellschafter nicht an (gegen FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.1998, 3 K 233/97 H (U), EFG 1999, 366; hier: tatsächliche Ausübung des Gewerbes nur durch einen Gesellschafter; Meister-Brief des anderen Gesellschafters als dessen einziger Beitrag zur Ermöglichung der Eintragung der GbR in die Handwerksrolle).
Normenkette
AO § 191 Abs. 1 S. 1, §§ 5, 69; HGB § 128
Nachgehend
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Verfahrensgegenstands wird auf 1.778 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Der Antragsteller schloss mit … mit Wirkung zum 1. April 1993 einen Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gegenstand des Unternehmens war die Durchführung von Kraftfahrzeug-Instandsetzungsarbeiten. Nach einer Zusatzvereinbarung vom 2. April 1993 sollte der Antragsteller bei der Durchführung der Geschäfte der GbR aber nicht aktiv mitwirken, sond...