rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Tenor
Die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 21.07.1998 (Drittschuldner: L…er Volksbank, Pfändungsbetrag: 55.026,55 DM) wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den gegen diese Verfügung eingelegten Einspruch vom 05.08.1998 ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Gründe
Die Antragstellerin betreibt in L… ein Fuhrunternehmen. Im Jahre 1996 zog sie mit ihrer Familie von L… nach M…. Das bis dahin für die Veranlagung der Antragstellerin zur Einkommensteuer zuständig gewesene Finanzamt L… gab den Steuerfall Anfang Juli 1997 an den Antragsgegner ab.
Am 21.07.1998 erließ der Antragsgegner eine an die L…er Volksbank gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung, mit der er die Forderungen der Antragstellerin gegenüber der L…er Volksbank, insbesondere aus dem Konto mit der Nummer 16…, in Höhe von 55.026,55 DM pfändete. Es handelte sich bei diesem Betrag um rückständige Einkommensteuerzahlungen aus den Veranlagungen bis einschließlich 1995 sowie nicht gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen. Das gepfändete Konto, das die Antragstellerin und ihr Ehemann in den abgegebenen Einkommensteuererklärungen als Kontoverbindung angegeben hatten, diente zu einem weit überwiegenden Teil zur Abwicklung des geschäftlichen Zahlungsverkehrs der Antragstellerin.
Am 28.07.1998 teilte der Bevollmächtigte dem Antragsgegner telefonisch mit, daß von dem gepfändeten Konto Löhne zu zahlen seien, und bat deshalb um die Aufhebung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Er teilte weiter mit, daß die Antragstellerin keine Zahlungen geleistet habe, weil sie mit dem Finanzamt L… Ratenzah...