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FG Berlin Urteil vom 19.03.2002 - 9 K 9102/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sonstige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

Die einmalige Weitergabe einer Information (hier: durch einen Rechtsanwalt) gegen ein vertraglich vereinbartes Entgelt führt zu Einkünften des Informanten im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG.

 

Normenkette

EStG § 22 Nr. 3, § 18 Abs. 1 Nr. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 26.10.2004; Aktenzeichen IX R 53/02)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der vom Kläger im Streitjahr 1997 vereinnahmte Erlös aus zwei sog. "Beteiligungsverträgen" aus den Jahren 1994 und 1996 in Höhe von ... DM der Einkommensbesteuerung i. S. des Einkommensteuergesetzes i. d. F. von 1996 - EStG - unterliegt.

Der Kläger ist von Beruf Rechtsanwalt. Sein Spezialgebiet ... ist die Beratung in Erbrechtsangelegenheiten.

Am 9. März 1994 schloss er mit der X-GmbH einen sog. "Beteiligungsvertrag" ab, der auszugsweise folgenden Wortlaut hat:

"1. Herr A. weist der X-GmbH die Möglichkeit der wirtschaftlichen Realisation eines - der X-GmbH bisher nicht bekannten - Vermögenswertes nach.

2. Die X-GmbH wird diese Vermögensposition rechtlich prüfen, ggf. geltend machen und realisieren, und zwar durch Eintritt als Eigentümer oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Entscheidung über die Realisation trifft allein X.

3. Die X-GmbH beteiligt Herrn A. an der Realisation dieses Vermögenswertes mit einem Betrag in Höhe von 15 v. H. des erlangten Vermögenswertes.

Der Beteiligungserlös ist fällig und zahlbar mit

a) Eintritt in die Eigentümerposition oder

b) dem Verkauf oder einer anderweitigen Verwertung der Vermögensposition oder

c) der Zahlung von Ersatzleistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund."

Der weitere, ... nach Einlegen der Revision ... beim Bundesgerichtshof - BGH - mit einer Y-AG geschl...

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