Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerbesteuer 1993
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf … DM festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Klägerin der erweiterte Kürzungsbetrag für Grundstücksunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz –GewStG– zusteht.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die im Jahre 1991 gegründet wurde und deren Geschäftszweck „der Erwerb, die Veräußerung, die Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Bebauung, Modernisierung und Instandsetzung eigenen Grundbesitzes als Bauherr, insbesondere des Grundstückes …” war. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 1993 ist die Gesellschaft aufgelöst worden. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Gesellschaft in Liquidation; zur Liquidatorin ist die bisherige Geschäftsführerin, Frau …, bestellt worden.
Es ist zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits unstreitig, daß die Klägerin seit ihrer Gründung bis zum Zeitpunkt der Veräußerung des Grundstücks … lediglich eigenen Grundbesitz verwaltet und nicht etwa, wie es der Geschäftszweck ursprünglich auch vorsah, mit Grundstücken gehandelt bzw. fremden Grundbesitz verwaltet hat.
Das Grundstück Boppstraße 7 hatte die Klägerin aufgrund eines „Einbringungsvertrages” vom …. April 1991 für ein Entgelt in Höhe von … DM erworben und hat es – nach Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus – mit Vertrag vom 27. April 1993 zu einem Kaufpreis von … DM weiterveräußert.
In der Gewerbesteuererklärung für 1993 setzte die Klägerin, deren Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr ist, ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb entsprechend der Steuerbilanz auf den 31...