Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.06.2010 - 12 K 12019/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Abzinsung eines auf unbestimmte Dauer gewährten Gesellschafterdarlehens. Schätzung der Darlehensrestlaufzeit in Anlehnung an § 13 Abs. 2 BewG

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein der Kapitalgesellschaft vom Gesellschafter unverzinslich gewährtes Darlehen mit unbestimmter Laufzeit ist abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag zwar nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann, mit einer kurzfristigen Kündigung am Bilanzstichtag aber nicht ernstlich gerechnet werden musste.

2. Bei Gesellschafterdarlehen, die nicht über eine bestimmte Laufzeit verfügen, ist die Laufzeit zu schätzen. Dies kann nur aus der Sicht des Bilanzstichtages, für den die Abzinsung festgestellt werden soll, geschehen, wobei wertaufhellende Ereignisse bis zum Tag der Feststellung der Bilanz zu berücksichtigen sind.

3. Ist bis zum Tag der Bilanzaufstellung nicht absehbar, wann ein Gesellschafterdarlehen tatsächlich getilgt wird, ist eine Schätzung einer Restlaufzeit der Darlehensverbindlichkeit anhand der sich später herausstellenden tatsächlichen Laufzeit nicht gerechtfertigt; vielmehr ist mangels sonstiger geeigneter Schätzungsmöglichkeiten eine Schätzung der Darlehensrestlaufzeit in analoger Anwendung des § 13 Abs. 2 BewG entsprechend dem BMF-Schreiben v. 26.5.2005 (BStBl I 2005, 699, Tz. 7) sachgerecht.

Normenkette

EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3; KStG § 8 Abs. 1; BGB § 488; BewG § 13 Abs. 2; AO § 162

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 05.01.2011; Aktenzeichen I B 118/10)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Tatbestand

Die Klägerin ist eine GmbH. Sie erhielt im Mai 2002 von ihrer Alleingesellschafterin MB sowie deren Ehemann JB und deren Sohn TB zinslose und mit ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Schätzung der Laufzeit eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
    Schätzung der Laufzeit eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens

      Leitsatz Auch ein unverzinsliches Darlehn, das mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgestattet ist, muss abgezinst werden, wenn es keine Anzeichen für eine Kündigung gibt. Kann eine Laufzeit nicht anderweitig geschätzt werden, kann diese unter ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren