Entscheidungsstichwort (Thema)
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen angestellten Steuerberaters
Leitsatz (amtlich)
Die Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters ist auch dann zu widerrufen, wenn er als nicht geschäftsführungsbefugter Angestellter einer von ihm geführten Steuerberatungsgesellschaft lediglich Bilanzen und Steuererklärungen vorbereitet und fertigstellt.
Normenkette
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4, § 57 Abs. 1
Tatbestand
Der Kläger ist Steuerberater und übte bis Ende 1998 eine selbständige Tätigkeit in ... aus. Seit Januar 1999 ist er als angestellter Steuerberater bei der ... (künftig GmbH), an welcher er zu 40 % beteiligt ist, tätig. Wegen erheblicher Steuerrückstände (Einkommensteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer) wurde eine fruchtlose Pfändung ausgebracht, worauf der Kläger am 10. Juni 1999 die eidesstattliche Versicherung abgab. Das Finanzministerium ... widerrief mit Bescheid vom 1. März 2000 die Bestellung des Klägers als Steuerberater. Mit der zulässigen Klage wird folgendes vorgetragen: Es werde nicht bestritten, dass der Kläger in Vermögensverfall geraten sei. Zu berücksichtigen seien die Gründe des Vermögensverfalls. Ein langwieriges Scheidungsverfahren und die Abfindung der Ehefrau habe rund 500 TDM gekostet. Ausleihungen an Dritte über rund 430 TDM hätten nicht mehr realisiert werden können. Bei einem Bauherrenmodell sei wegen Konkurs der Generalunternehmer ein Verlust i. H. v. ca. 450 TDM entstanden. Der Verlust i. H. v. rund 500 TDM eines in 1995 aufgegebenen Kranverleihs sei vom Finanzamt nicht anerkannt worden, dieses sei vielmehr in 1994 von einer Einnahme i. H. v. 450 TDM ausgegangen. Zur teilweisen Begleichung dieser Schulden habe der Kläger sein Büro in ... veräußert und den Erlös von über 1 Mio DM zur Sc...