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FG Baden-Württemberg Urteil vom 26.02.2020 - 2 K 1774/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als geldwerter Vorteil bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Leitsatz (redaktionell)

1. Hat der Steuerpflichtige den Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm nicht in seiner Einkommensteuererklärung angegeben und gab es zum Bearbeitungszeitpunkt der Einkommensteuererklärung weder eine gefestigte Rechtsprechung des BFH noch bindende Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung der Erlöse aus der Veräußerung von Managementbeteiligungen in der hier vorliegenden Form, ist das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben an der Berücksichtigung als neue Tatsache gehindert.

2. Ob der aus der im Rahmen des Managementbeteiligungsprogramms (möglicherweise vergünstigt) erworbenen Kapitalbeteiligung am Arbeitgeber erzielte Exiterlös ganz oder teilweise zu einem bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigenden geldwerten Vorteil führt, ist aufgrund einer Würdigung und Gewichtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu entscheiden.

3. Dem Umstand, dass die Beteiligung mit einem vollen Verlustrisiko behaftet war, kommt starke indizielle Wirkung dafür zu, dass es sich um ein neben dem Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis gehandelt und der Steuerpflichtige die Beteiligung als unabhängige Erwerbsquelle genutzt hat.

4. Der Umstand, dass den Managern ein Investment angeboten wurde, das von Anfang an auf eine im Vergleich zum Investor überproportionale Gewinnsteigerung ausgelegt war, wäre im Jahr der Anschaffung zu berücksichtigen gewesen und daraus folgt nicht, dass auch der Veräußerungsgewinn zu einem geldwerten Vorteil führte.

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.12.2023; Aktenz...

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