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FG Baden-Württemberg Urteil vom 18.07.2000 - 13 K 181/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voneinander getrennte Schenkung jeweils eines Grundstücks an zwei Brüder gegen Erbringung einer Ausgleichszahlung in gleicher Höhe an den jeweils anderen Bruder

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Erhalten zwei Geschwister von ihrer Tante durch getrennt voneinander abgeschlossene Vermögensübergabeverträge, die sich nicht aufeinander beziehen, das Alleineigentum an jeweils einem Grundstück gegen Erbringung einer sich betragsmäßig entsprechenden Ausgleichszahlung an den jeweils anderen Bruder übertragen, liegen zwei gemischte Schenkungen und zwei Geldschenkungen vor.

2. Die Anordnung eines Gleichstellungsgeldes in einem Vermögensübergabevertrag beinhaltet einen Vertrag zugunsten Dritter -des Empfängers der Gleichstellungszahlung- i.S. der §§ 328 ff. BGB und unterliegt bei dem Dritten als Schenkung unter Lebenden vom Vermögensübergeber gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG der Schenkungsteuer.

 

Normenkette

ErbStG § 7 Abs. 1 Nrn. 1-2, §§ 10, 12

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 23.10.2002; Aktenzeichen II R 71/00)

 

Tatbestand

Die Kläger sind die Neffen von Frau ... (im folgenden: Schenkerin). Diese war Eigentümerin der Grundstücke ... und .... Das Grundstück ... (im folgenden: Grundstück 1) hatte einen Einheitswert (140 v. H.) von ... DM und einen Verkehrswert von ...– DM beim Grundstück ... (im folgenden: Grundstück 2) betrugen diese Werte ...,– DM bzw. ...– DM. Auf dem Grundstück 1 betrieb die Schenkerin gemeinsam mit dem Kläger zu 1. eine Arztpraxis.

Im Spätjahr ... faßte die Schenkerin, die alleinstehend und kinderlos war, den Entschluß, ihren Grundbesitz an die Kläger zu gleichen Teilen im Weg der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. Mit notariellem Übertragungsvertrag vom ... ... übertrug sie das Grundstück 1 an den Kläger zu 1. zu dessen Alleineigentum. Gleichzei...

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