rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Körperschaftsteuer 1987
Tenor
1. Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheids … wird der Gewinn 1987 … ermäßigt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Körperschaftsteuer neu festzusetzen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 1/5 und dem Beklagten zu 4/5 auferlegt.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe des mit Kostenfestsetzungsbeschluß errechneten Betrags Sicherheit leistet.
4. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
5. Der Streitwert wird auf 37.097 DM festgesetzt.
6. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin (Klin) … befaßt sich mit … An der Klin sind seit der Errichtung die Gesellschafter … A. und B. … jeweils zur Hälfte beteiligt.
Nach der Gründung der GmbH war zunächst der Gesellschafter A. zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden. Sein Monatsgehalt von anfangs … DM wurde ab … erhöht. Ab … ist der Gesellschafter B. … weiterer Geschäftsführer der Klin geworden mit einem Monatsgehalt von … DM. Beide Gesellschafter-Geschäftsführer erhalten zusätzlich eine Tantieme, die im Jahre 1987 … betragen hat.
Die Umsätze/Gewinne der Klin, die im Veranlagungszeitraum (VZ) 1987 insgesamt 9 Personen beschäftigte, entwickelten sich wie folgt (in TDM):
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Jahr
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Umsatz
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Gewinn
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1978
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…
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…
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1979
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…
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…
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1980
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…
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…
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1981
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…
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…
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1982
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…
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…
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1983
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…
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…
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1984
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…
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…
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1985
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…
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…
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1986
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…
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…
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1987
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…
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…
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… 1983 hatte die Klin mit den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern je einen Versorgungsvertrag abgeschlossen, in welchem ein lebenslanges, mit Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlendes monatliches Ruhegeld von jeweils … DM vereinbart worden w...