Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebliche Veranlassung einer Gruppenreise zur Anwerbung von Mandanten
Leitsatz (redaktionell)
Nehmen Gesellschafter einer Steuerberatungssgesellschaft an einer Gruppenreise teil, deren Programm nicht auf die besonderen betrieblichen und beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist, deren Teilnehmerkreis nicht homogen ist und deren Route mit häufigen Ortswechseln an beliebte touristische Ziele verbunden ist, so ist der Abzug der Reisekosten als Betriebsausgaben auch dann ausgeschlossen, wenn die Reise von einem Fachverband organisiert wurde und die Kosten der Reise durch auf der Reise eingeworbene Mandate gedeckt werden.
Normenkette
EStG § 4 Abs. 4, § 12
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), erzielte im Streitjahr (2002) Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie war vor den Streitjahren auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Insolvenzverwaltung tätig. Mit Vertrag vom 2. Juli 2001 gründeten Dr. (A) und Dr. (B) die GmbH (D-GmbH) und übertrugen zum 1. Oktober 2001 auf die D-GmbH den Mandantenstamm der Bereiche Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Die Klägerin bestand im Streitjahr aus den Gesellschaftern A und B. Der an der Feststellung des Streitjahres mit Einkünften im Sonderbetriebsvermögen beteiligte frühere Gesellschafter der Klägerin, (C), schied bereits vor dem Streitjahr aus der Klägerin aus. Am Gewinn der Klägerin ist er seither nicht mehr beteiligt. Beide Beteiligte haben auf Frage des Gerichts mitgeteilt, dass C unter keinem ...